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Urkunden aus dem Sterberegister


Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.

 

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt ggf. die Sterbeurkunde aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.



 

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können:   

  • Ehegatten und Lebenspartner 
  • Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen 
  • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
  • Antragsteller müssen ihre Identität nachweisen (durch Personalausweis/Reisepasses oder Kopie eines Ausweisdokumentes).
  • Gegebenenfalls ist die Vorlage von weiteren Urkunden erforderlich.

Gebühr: 10,00 EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde

Gebühr: 5,00 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Spezielle Hinweise
Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport