Urkunden aus dem Geburtenregister
Urkunden aus dem Geburtenregister
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Familienstammbuch
Falls Sie im Ausland geheiratet haben und nachträglich kein Familienbuch angelegt wurde, die Heiratsurkunde.
Wenn Sie ledig sind, Ihre Geburtsurkunde und wenn der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft anerkannt hat, die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und seine Geburtsurkunde.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
10,00 EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr:
50,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr:
5,00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Links & Onlinedienste
Urkunden-PDF-Antrag Personenstandsurkunden mit FS Geburtsurkunde Für mit markierte Onlinedienste müssen Sie sich in unserem Portal anmelden. Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach hier registrieren.Kontakt
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Behördennummer 115
Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr
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Team Bürgeramt
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Familien- und Kinderservice