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Urkunden aus dem Geburtenregister


Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise
Personalausweis oder Reisepass
Familienstammbuch
Falls Sie im Ausland geheiratet haben und nachträglich kein Familienbuch angelegt wurde, die Heiratsurkunde.
Wenn Sie ledig sind, Ihre Geburtsurkunde und wenn der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft anerkannt hat, die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und seine Geburtsurkunde.

Gebühr: 10,00 EUR
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 50,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 5,00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise
Name des Kindes:

Das Kind verheirateter Eltern erhält Kraft Gesetzes den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.
Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so bestimmen die Eltern einen ihrer Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes. Dieser Familienname gilt auch für weitere Kinder.
Das Kind einer ledigen oder geschiedenen Mutter erhält den Familiennamen, den die Mutter bei der Geburt des Kindes führt.
Ist die Vaterschaft anerkannt, so kann das Kind mit Zustimmung der Mutter den Namen des Vaters erhalten.
Die Eltern erteilen ihrem Kind einen oder mehrere Vornamen. Es sollen nicht mehr als 4 Vornamen eingetragen werden. Der Vorname muss das Geschlecht des Kindes erkennen lassen.


Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:

eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie (gebührenpflichtig)
eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen (gebührenfrei)
eine Bescheinigung für religiöse Zwecke (gebührenfrei)
eine mehrsprachige \"internationale\" Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (gebührenpflichtig)
einen Kindergeldantrag mit einer Abstammungsurkunde für Kindergeld (gebührenfrei)
einen Antrag auf die Gewährung von Elterngeld mit einer Abstammungsurkunde (gebührenfrei).

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport