Trinkwasserverordnung
Trinkwasserverordnung
Leistungsbeschreibung
Wird ein Hausbrunnen zur Trinkwasserversorgung betrieben, sind Betreibende verpflichtet, den Hausbrunnen beim örtlichen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Angezeigt wird unter anderem:
- Standort des Brunnens
- Ansprechpartner vor Ort
- Anzahl der versorgten Verbraucher (Plural bezieht alle Geschlechter ein)
- Durchschnittliche Wasserentnahme
- Existiert ein Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung?
- Art des Brunnes (Schachtbrunnen, Bohrbrunnen, …)
- Verwendung des Brunnenwassers (Trinkwasser, Reinigung, - Lebensmittelzubereitung, Tränkwasser für Vieh)
- Abgabe des Wassers an Dritte (Mieter, Gaststätte)