Baulastenauskunft
Baulastenauskunft
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ab sofort haben Sie als Bauherr die Möglichkeit,
sich ganz bequem von zu Hause oder vom Büro aus über Ihren Antrag
zu informieren. Die elektronische Bauakte bringt Ihnen kurz und knapp Gewissheit
über den aktuellen Stand der Bearbeitung. Mit gesondertem Schreiben erhalten Sie
von uns eine Kennung (Benutzername und Passwort), mit der Sie sich anmelden und folgende
Informationen zu Ihrem Antrag abfragen können:
- Antragsteller- und Baudaten
- zuständiger Sachbearbeiter
- Information zur Vollständigkeit der Bauvorlagen
- Stand der Beteiligung anderer Dienststellen / Behöden
- übersicht über den aktuellen Stand der Bearbeitung
Zur Nutzung ist eine Registrierung beim Landkreis Osnabrück erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
XYZ-Testtext
Welche Gebühren fallen an?
Je Auskunft fällt eine Gebühr von 20 Euro an, die per Einzugsermächtigung abgebucht wird.