Baumfällgenehmigung
Baumfällgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Die Baumfällgenehmigung wird von der zuständigen Stelle erteilt. Diese klärt auch, was beim Baumfällen beachtet werden muss.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Baumschutzsatzung
Links & Onlinedienste
Baumfällgenehmigung mit GovFormsKontakt
Haben Sie zu dieser Dienstleistung Fragen? Wenden Sie sich als ersten Ansprechpartner an die
Behördennummer 115
Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr
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Fachbereich Gewerbeamt