Bewohnerparkausweis
Bewohnerparkausweis
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Bewohnerparkausweis kann für die Dauer von einem Monat bis zu einem Jahr beantragt werden.
Der Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken auf den durch die Beschilderung ausgewiesenen Parkflächen für Anwohner beziehungsweise Bewohner.
Der Bewohnerparkausweis berechtigt ebenfalls zum 24-stündigen Parken auf bewirtschafteten Stellflächen ohne die Parkscheibe auszulegen beziehungsweise einen Parkausweis zu ziehen, sofern durch Beschilderung nichts Anderes geregelt ist.
Die Parkberechtigung gilt nur für Ihr Bewohnerparkgebiet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein, da der Bewohnerparkausweis kennzeichenabhängig ausgestellt wird
- wenn das Fahrzeug nicht auf Ihren Namen zugelassen ist, reichen Sie bitte eine formlose Bescheinigung des Halters ein, aus der sich ergibt, dass Sie das Fahrzeug überwiegend nutzen.
- sollte das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen sein, reichen Sie bitte eine Bescheinigung auf dem Kopfbogen der Firma ein, aus der sich ergibt, dass Sie das Fahrzeug überwiegend nutzen.
Welche Gebühren fallen an?
Zeitraum Gebühr
1 Monat 5,00 €
2 Monate 7,50 €
3 Monate 10,00 €
4 Monate 12,00 €
5 Monate 14,00 €
6 Monate 16,00 €
7 Monate 19,00 €
8 Monate 21,00 €
9 Monate 23,00 €
10 Monate 26,00 €
11 Monate 28,00 €
12 Monate 30,00 €
Kennzeichenwechsel 5,00 €