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Bewohnerparkausweis


Leistungsbeschreibung

Der Bewohnerparkausweis kann für die Dauer von einem Monat bis zu einem Jahr beantragt werden.

Der Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken auf den durch die Beschilderung ausgewiesenen Parkflächen für Anwohner beziehungsweise Bewohner.

Der Bewohnerparkausweis berechtigt ebenfalls zum 24-stündigen Parken auf bewirtschafteten Stellflächen ohne die Parkscheibe auszulegen beziehungsweise einen Parkausweis zu ziehen, sofern durch Beschilderung nichts Anderes geregelt ist.

Die Parkberechtigung gilt nur für Ihr Bewohnerparkgebiet.

  • Personalausweis oder Meldebescheinigung
  • Fahrzeugschein, da der Bewohnerparkausweis kennzeichenabhängig ausgestellt wird
  • wenn das Fahrzeug nicht auf Ihren Namen zugelassen ist, reichen Sie bitte eine formlose Bescheinigung des Halters ein, aus der sich ergibt, dass Sie das Fahrzeug überwiegend nutzen.
  • sollte das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen sein, reichen Sie bitte eine Bescheinigung auf dem Kopfbogen der Firma ein, aus der sich ergibt, dass Sie das Fahrzeug überwiegend nutzen.

Zeitraum      Gebühr
 1 Monat      5,00 €
 2 Monate    7,50 €
 3 Monate    10,00 €
 4 Monate    12,00 €
 5 Monate    14,00 €
 6 Monate    16,00 €
 7 Monate    19,00 €
 8 Monate    21,00 €
 9 Monate    23,00 €
10 Monate   26,00 €
11 Monate   28,00 €
12 Monate   30,00 €


Kennzeichenwechsel 5,00 €