Beherbergungssteuer
Was bedeutet das für Gäste und Beherbergungsbetriebe?
Die Beherbergungssteuer beträgt 4 % des Übernachtungspreises und wird in allen Beherbergungsbetrieben innerhalb des Stadtgebietes erhoben. Grundsätzlich ist die Steuer von den übernachtenden Gästen zu entrichten. Die Beherbergungsbetriebe wiederum sind verpflichtet, den Steuerbetrag einzuziehen und an die Stadt Osnabrück abzuführen.
Verfahrensablauf
Digitale Abwicklung über das Serviceportal
Die Steuererhebung erfolgt digital über das Serviceportal der Stadt Osnabrück. Nach einmaliger Anmeldung können die Betriebe dort:
- Registrierung oder Anmeldung im Serviceportal mit Hilfe von "Mein Unternehmenskonto"
- Digitale Meldung über das rechts stehende Formular
- Steuererklärungen quartalsweise einreichen
- alle notwendigen Formulare und Informationen zur Beherbergungssteuer abrufen.
Links & Onlinedienste
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Behördennummer 115
Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr
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Fachbereich Gewerbeamt