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Hundesteuerabmeldung


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Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

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  • ausgefülltes Abmeldeformular

Es fallen keine Gebühren an.

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Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

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Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Test Eintag

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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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