Hundesteuerabmeldung


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Leistungsbeschreibung


Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Verfahrensablauf


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An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

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Zuständige Stelle


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Voraussetzungen


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Welche Unterlagen werden benötigt?


  • ausgefülltes Abmeldeformular

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

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Welche Fristen muss ich beachten?


Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Bearbeitungsdauer


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Rechtsbehelf


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Anträge / Formulare


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Was sollte ich noch wissen?


Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Amt/Fachbereich


Test Eintag

Urheber


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Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Fachlich freigegeben am


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Hinweise / Besonderheiten


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Kontakt


  • E-Services Entwicklungsteam
  • E-Services Projektteam

Kontaktpersonen


  • Projektleiter Herr Simon Kisker
  • Projektleiter Herr Giese
  • Projektleiter Herr Johannes Kaiser
  • Projektleiter Herr Thomas Cormann

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Hundehaltung Anmeldung